Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2003 - 1 MB 27/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Durchsetzung einer Baustilllegungsverfügung bzw. Nutzungsuntersagungsverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 15.07.2003 - 5 B 68/03
- OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2003 - 1 MB 27/03
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80
Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2003 - 1 MB 27/03
Ähnlich wie bei der Begründung von Ermessensentscheidungen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93) richtet sich der (notwendige) Inhalt und Umfang der Begründung der sofortigen Vollziehung nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des Einzelfalles.
- VG Schleswig, 08.04.2015 - 8 B 6/15
Nutzungsuntersagung für eine Hundepension; Variationsbreite einer Baugenehmigung …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass an eine Begründung des sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagungsverfügung in der Regel keine hohen Anforderungen zu stellen sind, wenn auf die formelle Rechtswidrigkeit der untersagten Nutzung sowie auf die - ohne Sofortvollzug - bewirkte Schlechterstellung des gesetzestreuen Bürgers hingewiesen wird (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 29.08.2003 - 1 MB 27/03 - juris;… Domning/Möller/Bebensee, Kommentar zur LBO S-H, 3. Aufl. 2013, § 59 Rn 262 m.w.N.).Für die Fortsetzung nicht genehmigter Nutzungen, die möglich wären, wenn die sofortige Vollziehung nicht angeordnet würde, bestehen regelmäßig keinerlei rechtfertigende Gründe (ständige Rechtsprechung des OVG Schleswig, vgl. Beschl. v. 29.08.2003 - 1 MB 27/03 - juris, m.w.N.).
- VG Schleswig, 02.06.2022 - 2 B 12/22
Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung
Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass sonst - ohne Sofortvollzug - die gesetzestreuen Bürger schlechter gestellt werden (OVG Schleswig, Beschluss vom 29.08.2003 - 1 MB 27/03 -). - OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 1 MB 2/17
Baustilllegung bei formeller Baurechtswidrigkeit
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 29.08.2003 - 1 MB 27/03 - ) sind dann, wenn es um die Durchsetzung einer offensichtlich rechtmäßigen Baustilllegungsverfügung geht, an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine hohen Anforderungen zu stellen.
- VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung mit Zwangsgeldandrohung
Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass sonst - ohne Sofortvollzug - die gesetzestreuen Bürger schlechter gestellt würden (std. Rechtsprechung des OVG Schleswig, vgl. Beschl. vom 29.08.2003 - 1 MB 27/03 -). - VG Schleswig, 08.03.2022 - 2 B 2/22 Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass sonst - ohne Sofortvollzug - die gesetzestreuen Bürger schlechter gestellt werden (OVG Schleswig, Beschluss vom 29.08.2003 - 1 MB 27/03 -).
- VG Schleswig, 27.08.2018 - 2 B 19/18
Bauordnungsverfügung - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass sonst - ohne Sofortvollzug - die gesetzestreuen Bürger schlechter gestellt würden (ständige Rechtsprechung des OVG Schleswig, Beschluss vom 29.08.2003 - 1 MB 27/03 -). - VG Schleswig, 29.03.2017 - 2 B 10/17
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Nutzungsuntersagung
Daher reicht es in solchen Fällen für die Begründung des Sofortvollzuges bereits in der Regel aus, dass auf die formelle Rechtswidrigkeit der untersagten Bauarbeit oder der untersagten Nutzung hingewiesen wird, sowie auf die - ohne Sofortvollzug - bewirkte Schlechterstellung des gesetzestreuen Bürgers (st. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. B.v. 29.08.2003 - 1 MB 27/03 -). - VG Schleswig, 16.05.2019 - 2 B 22/19
Bebauung eines Grundstücks im Gewerbegebiet mit einem Betriebsleiterwohnhaus
Daher reicht es in solchen Fällen für die Begründung des Sofortvollzuges in der Regel aus, dass - wie im vorliegenden Fall - auf die formelle Rechtswidrigkeit der untersagten Nutzung hingewiesen wird sowie auf die - ohne Sofortvollzug - bewirkte Schlechterstellung des gesetztestreuen Bürgers (ständige Rechtsprechung des OVG Schleswig, etwa Beschluss vom 29.08.2003 - 1 MB 27/03 -). - VG Schleswig, 04.09.2018 - 2 B 28/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung
Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass sonst - ohne Sofortvollzug - die gesetzestreuen Bürger schlechter gestellt würden (ständige Rechtsprechung des OVG Schleswig, Beschluss vom 29.08.2003 - 1 MB 27/03 -). - VG Schleswig, 30.05.2018 - 2 B 13/18
Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung bei …
Daher reicht es in solchen Fällen für die Begründung des Sofortvollzuges bereits in der Regel aus, dass auf die formelle Rechtswidrigkeit der untersagten Nutzung hingewiesen wird, sowie auf die - ohne Sofortvollzug - bewirkte Schlechterstellung des gesetzestreuen Bürgers (st. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. B.v. 29.08.2003 - 1 MB 27/03 -). - VG Schleswig, 14.11.2018 - 2 B 32/18
Nutzungsuntersagung mit Zwangsgeldandrohung - Antrag auf Anordnung der …
- VG Schleswig, 18.01.2017 - 2 B 93/16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verfügung, Bauvorlagen einzureichen
- VG Schleswig, 05.06.2018 - 8 B 51/18
Bauordnungsverfügung
- VG Schleswig, 07.07.2020 - 2 B 30/20
Bauordnungsverfügung - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung